Ausfuhrbeschränkungen
Das sogenannte ``Wassenaar
Abkommen''stuft starke Kryptographie als
Kriegswaffe ein und sieht vor, daß seine 33 Mitgliedsstaaten (zu denen
auch die Bundesrepublik Deutschland gehört) die
Ausfuhr von kryptographischen Produkten mit einer Schlüssellänge von
mehr als 64 Bit kontrollieren.
Der Export kryptographischer und kryptanalytischer Technologien
unterliegt zwar prinzipiell nach §§ 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 AWG einem
Genehmigungsvorbehalt, aber kryptographische Produkte, die frei auf
dem Massenmarkt erhältlich sind, können gegenwärtig ohne Genehmigung
aus der Bundesrepublik ausgeführt werden.