Digitale Signaturen
Mit der zunehmenden Bedeutung von Online-Banking, E-Commerce und
Austausch von (amtlichen) Dokumenten über das Internet, hat auch der
Gesetzgeber, hinsichtlich einer juristischen Bewertung der Gültigkeit
und Anerkennung digitaler Signaturen, Handlungsbedarf erkannt. Das
``Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz, SigG)'' vom 22. Juli
1997 legt die ``Rahmenbedingungen für digitale Signaturen'' fest ``unter
denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler Signaturen
oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt
werden können'', stellt diese allerdings nicht der gesetzlichen
Schriftform gleich. Zweck des Gesetzes ist vielmehr ``durch tatsächliche
Sicherheit Vertrauen in die gesetzliche digitale Signatur'' zu
schaffen, ``so daß sie vom Rechtsverkehr akzeptiert wird und Gerichte
ihr im Rahmen der freien Beweiswürdigung die nötige Beweiskraft
zuerkennen können''. Eine Novellierung des Signaturengesetzes steht
allerdings bevor.